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Was der Auftrag eines Jobcoachs ist, was für einen Nutzen ein Praktikum hat und was wichtig ist, um eine berufliche Grundbildung (Lehre) machen zu können – all das und noch viel mehr erfahren Sie hier.

Wie verläuft das sprachliche und berufliche Integrationsförderprogramm?

Die Fachstelle Integration setzt bei der sprachlichen und beruflichen Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen auf ein differenziertes und aufeinander abgestimmtes Förderprogramm sowie eine durchgehende Fallführung.

Das Förderprogramm umfasst folgende Punkte:

  • Einladung zur Erstinformationsveranstaltung
  • Sprachlicher Einstufungstest
  • Zuweisung zu einem Sprachkurs bzw. Bildungsangebot unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen > Mindestziel für alle A2 mündlich, sonst A2/B1 bzw. B1/B2 für Lern- bzw. Bildungsgewohnte
  • Übertritt in die beruflichen Integrationsfördermassnahmen
  • Informationsveranstaltung "Berufliche Integration"
  • Individuelle Förderung und Begleitung durch Jobcoachs
  • Für Teilnehmende, die über das Sprachniveau A1/A2 verfügen, erfolgt in der Regel eine Zuweisung ins 3-wöchige Praxisassessment (PAF). Basierend auf den Erkenntnissen des Praxisassessments werden gemeinsam mit dem Jobcoach die weiteren Schritte festgelegt (Schnuppereinsätze, Praktikum, Teillohnmodell etc.)
  • Teilnehmende, die über das Sprachniveau B1 verfügen, werden unter Berücksichtigung ihrer Voraussetzungen individuell gefördert (Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung etc.)

Ziel ist, dass anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nachhaltig ihren Platz in der Arbeits- und Berufswelt finden.