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Hier finden Sie eine Auswahl nützlicher Hintergrundinformationen.

Wo finde ich Informationen zum Asylverfahren?

Das Staatssekretariat für Migration ist zuständig für die Durchführung der Asylverfahren. Auf dessen Internetseite finden Sie systematische Erklärungen zum Asylprozess in der Schweiz, unter anderem zu folgenden Punkten:

  • Vom Asylgesuch über die Behandlungsstrategie des SEM;
  • die Verteilung der Asylsuchenden auf die Asylregionen und Empfang in den Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion;
  • das Dublin-Verfahren;
  • die nationalen Verfahren und die Sonderverfahren;
  • Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden oder Staatenlosen

Informationen und Erklärungen zum Asylverfahren sind auch auf der Internetseite der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zu finden.

Was bedeuten die verschiedenen Aufenthaltsstati?

Je nach Asylentscheid erhält die asylsuchende Person einen unterschiedlichen rechtlichen Status. Damit verbunden sind entsprechende Rechte. Auf der Internetseite der Schweizerischen Flüchtlingshilfe ist eine Übersicht über asylrechtliche Ausweise und die wichtigsten Statusrechte, unter anderem in Bezug auf Familiennachzug, Kantonswechsel, Arbeit, Sozialhilfe oder Reisen ins Ausland zu finden.

Wie sind die Zuständigkeiten für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Graubünden geregelt?

Je nach Aufenthaltsstatus gelten unterschiedliche Zuständigkeiten bezüglich der Unterstützung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Sie finden hier eine kurze Übersicht:

Asylsuchende

Für Asylsuchende im hängigen Verfahren ist die Abteilung Asyl und Rückkehr im Amt für Migration und Zivilrecht zuständig. Detaillierte Informationen sind hier ersichtlich:

Vorläufig aufgenommene Personen

Für vorläufig aufgenommenen Personen, die seit weniger als sieben Jahre in der Schweiz sind, ist die Abteilung Asyl und Rückkehr im Amt für Migration und Zivilrecht zuständig.

Für vorläufig aufgenommenen Personen, die seit mehr als sieben Jahre in der Schweiz sind, sind die Wohnortsgemeinden zuständig. Die Betreuung erfolgt durch die regionalen Sozialdienste.

Die Zuständigkeit für die sprachliche, soziale und berufliche Integration liegt bei der Fachstelle Integration im Amt für Migration und Zivilrecht.

Anerkannte Flüchtlinge

Für anerkannte Flüchtlinge sind die Wohnortsgemeinden zuständig. Die Betreuung erfolgt durch die regionalen Sozialdienste.

Die Zuständigkeit für die sprachliche, soziale und berufliche Integration liegt bei der Fachstelle Integration im Amt für Migration und Zivilrecht.

Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge

Für vorläufig aufgenommen Flüchtlinge sind die Wohnortsgemeinden zuständig. Die Betreuung erfolgt durch die regionalen Sozialdienste.

Die Zuständigkeit für die sprachliche, soziale und berufliche Integration liegt bei der Fachstelle Integration im Amt für Migration und Zivilrecht.

Wo kann ich mich über die Herkunftsländer von Geflüchteten informieren?

Für die Freiwilligenarbeit mit Geflüchteten kann es von Nutzen sein, mehr über das Herkunftsland zu wissen. Um die Situation des Geflüchteten besser zu verstehen, kann beispielsweise Hintergrundwissen zu folgenden Fragen hilfreich sein: Wie ist die politische und wirtschaftliche Situation? Wie sieht die Menschenrechtslage aus? Was passiert mit Regimegegnern oder Wehrdienstverweigerern? Was ist die gesellschaftliche Position von ethnischen oder religiösen Minderheiten?

Verschiedene Organisationen bieten auf ihrer Internetseite Länderinformationen an. Eine Auswahl finden Sie hier: