Navigation

Inhaltsbereich

Wohin Sie sich bei Fragen zum Familiennachzug wenden können, wer Sie bei der Suche nach vermissten Angehörigen unterstützt, wo Sie Unterstützung und Beratung finden, wenn Sie zu einer Heirat gezwungen werden – Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie auf dieser Seite.

Ich habe Fragen zum Familiennachzug. Wohin kann ich mich wenden?

Die gesetzlichen Regelungen zum Recht auf Familiennachzug bei Flüchtlingen in der Schweiz sind komplex. Grundsätzlich gelten für anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F) sowie vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) unterschiedliche Voraussetzungen und Regelungen.

Die Bündner Beratungsstelle für Asylsuchende bietet Unterstützung und Beratung bei Fragen zum Familiennachzug. Je nach asylrechtlichem Ausweis wird ein Honorar verlangt.

Auf der Internetseite der Schweizerischen Flüchtlingshilfe finden Sie eine Übersicht über asylrechtlichen Ausweise und die wichtigsten Statusrechte wie Familiennachzug, Kantonswechsel, Arbeit, Sozialhilfe oder Reisen ins Ausland.

In dem Erklärvideo "Familienzusammenführung in der Schweiz" des Schweizerischen Roten Kreuzes erfahren Sie, wer alles für einen Familiennachzug berechtigt ist oder welche Wartefristen es gibt. Das Erklärvideo ist in den Sprachen Arabisch, Dari/Farsi, Englisch, Tamil, Tigrinya und Türkisch verfügbar.

Ich vermisse eine mir nahestehende Person? Welche Stelle kann mir bei der Suche helfen?

Alle in der Schweiz wohnhaften Menschen, die einen Familienangehörigen oder eine ihm nahestehende Person vermissen, können sich an den Suchdienst des Schweizerischen Roten Kreuzes wenden. Sie werden persönlich beraten und regelmässig über den Stand der Nachforschungen informiert. Der Suchdienst kann kontaktiert werden unter Telefon 058 400 43 80 oder E-Mail tracing@redcross.ch

Über die Internetseite familylinks.icrc.org des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) können vermisste Personen auch online gesucht werden. Sie können während einer akuten Katastrophensituation nach Ihren Familienangehörigen suchen, Namenslisten von Vermissten einsehen, Fotos von Personen in Europa ansehen, die ihre Angehörigen suchen oder sie können auch Ihr eigenes Foto veröffentlichen lassen, wenn Sie jemanden in Europa suchen. Die Internetseite ist in Arabisch, Englisch, Französisch und Spanisch verfügbar.

Kann ich von meiner Familie oder anderen Personen zu einer Heirat gezwungen werden?

In der Schweiz gilt das Recht auf freie Wahl des Partners bzw. der Partnerin. Familien und andere Personen haben demnach kein Recht, Frauen oder Männer gegen ihren Willen zu einer Heirat zu zwingen. Für Beratung und Unterstützung können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Fachstelle Zwangsheirat

0800 800 007 (Gratis Helpline)
info@zwangsheirat.ch
www.zwangsheirat.ch

Opferhilfe Graubünden

081 257 31 50
opferhilfe@soa.gr.ch
www.soa.gr.ch

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die Beratung ist kostenlos.