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Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zu verschiedenen Fragestellungen.

Was ist mein Beitrag zum Erfolg?

Sprachkenntnisse

Erweitern Sie Ihre deutschen Sprachkenntnisse laufend! Z.B. regelmässige Wiederholung des Lernstoffes, Konsumieren deutschsprachiger Zeitungen und TV-Programmen, Kontaktsuche mit Einheimischen etc. Die gegenseitige Verständigung ist in jeder Hinsicht wichtig und eröffnet neue Chancen.

Pünktlichkeit

Halten Sie sich an vereinbarte Zeiten. Teilen Sie frühzeitig mit, wenn Sie einen Termin haben oder nicht einhalten können.

Zuverlässigkeit

Halten Sie sich an Abmachungen. In einem Team muss sich jeder auf den anderen verlassen können.

Einsatzfreude

Zeigen Sie Ihrem Einsatzbetrieb, was Sie können und dass Sie etwas erreichen wollen. Motivierte, interessierte und einsatzfreudige Personen erhalten schneller eine spannende Arbeit.

Verantwortungsbewusstsein

Erledigen Sie jeden Auftrag mit bestem Wissen und Gewissen. Gestehen Sie auch Fehler ein und lassen Sie sich korrigieren. Herumstehen macht einen schlechten Eindruck.

Selbständigkeit

Denken Sie mit und handeln Sie - wo möglich - selbständig. Zeigen Sie Ihrem Betrieb, dass auf Sie Verlass ist.

Lernbereitschaft

Nutzen Sie jede Gelegenheit, um etwas zu lernen.

Teamfähigkeit

Helfen Sie anderen, dann wird man auch Ihnen helfen.

Höflichkeit und Umgangsformen

Seien Sie höflich zu Kunden, Mitarbeitenden und zum Arbeitgeber. Halten Sie sich an die «Sie-Form» solange Ihnen nicht das «Du» angeboten wird.

Ordnungssinn

Hinterlassen Sie Ihren Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt.

Ausdauer

Halten Sie durch, auch wenn Sie die Arbeit zwischendurch langweilt. Viele Ziele erreichen Sie nur mit der nötigen Ausdauer.

Abwesenheiten

Nur in dringenden Notfällen sind Abwesenheiten akzeptiert. Melden Sie sich immer sofort beim Arbeitgeber und begründen Sie die Abwesenheit.

Äusserliche Erscheinung

Treten Sie der Tätigkeit angemessen und immer gepflegt auf. Achten Sie auf Ihre persönliche Hygiene.

Unklarheiten

Falls Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach. Fragen zeigt Ihr Interesse und erspart zudem manchen Ärger.

Wie viel Lohn erhalte ich?

Im Schweizer Recht wird kein Minimallohn definiert. Einige Gesamtarbeitsverträge oder Normalarbeitsverträge sehen für gewisse Berufsgattungen allerdings Minimallöhne vor. Die Höhe des Lohnes wird bei der Anstellung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin vereinbart.

Im Falle von unverschuldeten Verhinderungen an der Arbeitsleistung wie Krankheit, Unfall, Militärdienst usw. schreibt das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen muss. Wie lange dies geschieht, hängt von der Dauer des Arbeitsvertrags ab; die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung besteht allerdings erst ab einer Vertragsdauer von drei Monaten.

Wer bezahlt das Mittagessen, wenn ich arbeite?

Wenn Sie genügend Lohn erhalten, müssen Sie das Mittagessen selber bezahlen. Wenn Sie vom Regionalen Sozialdienst oder vom Amt für Migration und Zivilrecht (Ressort Unterbringung und Betreuung oder Ressort Individualunterkünfte) unterstützt werden, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechperson, um einen Antrag für eine finanzielle Unterstützung zu stellen.

Ich möchte Autofahrstunden für Personenwagen nehmen und die Autoprüfung (Kategorie B) machen. Erhalte ich finanzielle Unterstützung?

Die Kostenbeteiligung zum Erwerb des Führerausweises Kategorie B ist ein spezifisches Integrationsangebot zur nachhaltigen Förderung der beruflichen Integration, das an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. Als Grundvoraussetzung gilt, dass der berufliche Nutzen ausgewiesen sein muss. Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrem Jobcoach.

Wie werden ausländische Diplome anerkannt?

Nicht für jeden Beruf ist eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich. Falls Ihr Beruf in der Schweiz nicht reglementiert ist, können Sie ohne Anerkennung des ausländischen Diploms oder Ausweises Ihren Beruf ausüben. Ob Sie in Ihrem Berufsfeld arbeiten können, ist jedoch vom Arbeitsmarkt und den geforderten Ansprüchen des künftigen Arbeitgebers abhängig. Die Mehrheit der Berufe in der Schweiz ist nicht reglementiert. Ist Ihr erlernter Beruf in der Schweiz reglementiert, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres ausländischen Diploms oder Berufsabschlusses durch eine schweizerische Behörde oder Institution. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung vom Besitz eines Diploms oder Ausweises abhängig gemacht wird und gesetzlich geregelt ist. In der Schweiz existieren verschiedene Anerkennungsstellen für ausländische Abschlüsse und Berufe. Auf der Internetseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI finden Sie eine Übersicht der zuständigen Behörden und Institutionen.

Weitere Informationen über die Anerkennung von ausländischen Diplomen in der Schweiz und eine Übersicht der internationalen Vereinbarungen zur Regelung von Anerkennungsfragen finden Sie auf der Internetseite der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen swissuniversities.ch.

Ausländische Maturitätsabschlüsse werden auf Bundesebene nicht anerkannt. Für die Zulassung zu einem Studium wenden Sie sich direkt an die Hochschulen.

Was wird in einem Arbeitsvertrag geregelt?

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Arbeit zu leisten, und der Arbeitgeber hat die Pflicht, Lohn und Sozialleistungen zu bezahlen und Ferien zu geben. Im Arbeitsvertrag sind mindestens die Namen der beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer), das Datum des Vertragsbeginns, die zu leistende Arbeit und die zu bezahlende Lohnsumme enthalten. Was durch die beiden Parteien im Vertrag nicht festgehalten wird, regeln oft andere Gesetze oder Reglemente, namentlich das Schweizerische Obligationenrecht und die Gesamtarbeitsverträge.

Wo finde ich Informationen zum Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Von Bedeutung sind:

  • Arbeitsgesetz (allgemeiner Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeit, Jugendliche, schwangere Frauen und stillende Mütter)
  • Obligationenrecht (Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag)
  • Unfallversicherungsgesetz (Arbeitssicherheit)
  • Für alle ausländischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für ihre Schweizer Arbeitskollegen.

Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich mich vom Arbeitgeber unfair behandelt fühle?

Überlegen Sie sich genau, aus welchen Gründen Sie mit Ihrem Arbeitsplatz nicht zufrieden sind. Am besten machen Sie sich Notizen über einzelne Vorgänge. Sprechen Sie mit Ihrem Jobcoach darüber, er steht Ihnen für Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

Was mache ich, wenn ich arbeitslos werde?

Wer in der Schweiz wohnt und als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin arbeitslos wird, hat – sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind – Anspruch auf Arbeitslosentaggelder. Wesentliche Bedingungen dafür sind eine gültige Aufenthaltsbewilligung und eine 12-monatige Erwerbstätigkeit in den 2 Jahren vor dem Stellenverlust. Für Fragen in Bezug auf die Arbeitslosigkeit stehen Ihnen die Arbeitslosenkassen und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zur Verfügung.

Bei Stellenverlust oder drohender Arbeitslosigkeit ist Folgendes wichtig:

Beginnen Sie sofort mit der Suche nach einer neuen Stelle, falls Sie nicht schon begonnen haben. Diese Bemühungen sind beim Anspruch auf die Geltendmachung von Arbeitslosenversicherungstaggeld nachzuweisen. Entsprechende Notizen und Kopien von schriftlichen Bewerbungen und Absageschreiben sind aufzubewahren.

Melden Sie sich unverzüglich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde.

Was bedeutet Schwarzarbeit?

Auch jemand, der für gelegentliche Arbeiten im Bereich Reinigung, Kinderbetreuung, Haus- und Gartenarbeiten bezahlt wird, gilt als erwerbstätig und muss im Besitz einer fremdenpolizeilichen Bewilligung sein und bei den Sozialversicherungen angemeldet werden bzw. sich selbst anmelden. Erfolgt dies nicht, handelt es sich um illegale Arbeit oder Schwarzarbeit und die betreffende Person ist im Falle von Arbeitslosigkeit, Unfall oder Invalidität nicht versichert.