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Wo Sie Antworten auf Fragen zum Mieten einer Wohnung finden, an was Sie beim Umzug in eine Wohnung denken müssen, wie Sie bei der Entsorgung von Abfall Geld sparen können – Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.

Wo finde ich Informationen rund um das Mieten einer Wohnung?

In der Broschüre "Wohnen in der Schweiz" finden Sie viele wichtige Antworten zu Fragen, die in Zusammenhang mit dem Mieten einer Wohnung auftreten können. Der Inhalt auf einen Blick:

  • Wer macht was? Die wichtigsten Beteiligten
  • Eine Wohnung mieten: von der Bewerbung bis zur Wohnungsabgabe
  • Zusammenleben: unter Nachbarn
  • Gut zu wissen: ein paar Tipps für den Alltag
  • Informations- und Beratungsstellen: Hier gibt es persönliche Auskünfte und Rat

Die Broschüre wird vom Bundesamt für Wohnungswesen herausgegeben und steht hier in 18 Sprachen kostenlos als PDF-Download bereit.

Wer ist berechtigt, von einer Kollektivunterkunft in eine private Wohnung zu ziehen?

Eine Unterbringung von vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F) in Individualunterkünfte erfolgt in der Regel nur dann, wenn diese in finanzieller Hinsicht weitgehend selbstständig sind. Die dafür notwendigen Gesuche werden durch die Ressortleitung Unterbringung und Betreuung unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren individuell geprüft.

Als wirtschaftlich selbstständig gelten Personen, die in den Arbeitsprozess integriert und in finanzieller Hinsicht weitgehend selbstständig sind. Grundsätzlich gilt als arbeitsmarktlich integriert, wer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im Mindestumfang von 80 % bzw. in regelmässig wiederkehrenden Saisonanstellungen arbeitet.

Bei Einzelpersonen ist zum Zeitpunkt des Bezuges einer Individualunterkunft die vollumfängliche finanzielle Unabhängigkeit erforderlich. Abweichungen von diesem Grundsatz werden von der Ressortleitung Unterbringung und Betreuung im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung geprüft.

Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F) müssen nach Erhalt des Asylentscheids eine eigene Wohnung suchen und die Kollektivunterkunft des Amts für Migration und Zivilrecht verlassen. Der Kanton unterstützt die Flüchtlinge bei der Wohnungssuche, falls sie das wünschen. Sobald der Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) vorliegt, erhalten die Betroffenen vom kantonalen Sozialamt einen Willkommensbrief mit Informationen zur Wohnungssuche, zum Ausländerausweis und weiteren wichtigen Themen.

Ich will in eine andere Wohnung umziehen. Wo finde ich eine Checkliste, damit ich an alles denke?

Bei einem Umzug muss an Vieles gedacht werden. So gilt es beispielsweise, sich bei den Wohngemeinden Ab- und Anzumelden, den Strom- und Wasserlieferanten zu informieren, damit der Zähler abgelesen wird oder die Adressänderung der Post wie auch Banken, Versicherungen, Mobile- und Internetanbietern etc. mitzuteilen. Auf der Informationsplattform Comparis finden Sie viele nützliche Hinweise zum Umzug in eine Wohnung. Die Informationen stehen in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch zur Verfügung.

Was sollte ich als Mieterin und Mieter besonders beachten?

Für ein gutes, friedliches Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus ist es wichtig, dass die Bewohnerinnen und Bewohner aufeinander Rücksicht nehmen. Es braucht dazu gewisse Regeln, an die sich alle halten. Sie sind in der Hausordnung ausführlich beschrieben. Nachfolgend einige wichtige Punkte:

Nachtruhe: Sie dauert normalerweise von 22 bis 7 Uhr, die Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr. In dieser Zeit gilt, TV- und Musikgeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen und keine lauten Tätigkeiten auszuüben. Auch an Sonn- und Feiertagen ist Lärm zu vermeiden. Wer Freunde zu einem Fest einlädt, kündigt das seinen Nachbarn am besten vorher an.

Gemeinsam genutzte Plätze/Räume: Hauseingang, Treppenhaus, Abstellplätze, Waschküche usw. stehen allen Mieterinnen und Mietern zur Verfügung. Verstellen Sie diese Plätze und Räume nicht mit eigenen Dingen und achten Sie auf Sauberkeit.

Waschküche: Beachten Sie die Regeln für die Benutzung der Waschküche genau und sorgen Sie nach dem Waschen immer für Sauberkeit. Sie vermeiden so Streitigkeiten mit anderen Mieterinnen und Mietern und tragen zu einer guten Atmosphäre im Haus bei.

Reinigung von Zimmerböden, Wänden, Küche und Bad: Beachten Sie, dass die Methoden, wie eine Wohnung oder ein Haus gereinigt werden, von Land zu Land unterschiedlich sein können. Wenden Sie sich bei Fragen an den Hauswart, die Verwaltung oder den Vermieter.

Rauchen: In vielen Häusern ist das Rauchen im Treppenhaus, in gemeinsam genutzten Räumen oder im Lift nicht erlaubt. Es gibt auch Wohnungen, die nur an Nichtraucher vermietet werden.

Fragen: Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich doch am besten an den Hauswart, die Verwaltung oder den Vermieter.

Wie kann ich bei der Entsorgung von Abfall Geld sparen?

Grundsätzlich gilt in der Schweiz das Verursacherprinzip. Wer Abfälle verursacht, muss dafür bezahlen. Aus diesem Grund verlangen viele Gemeinden Abfallsack-Gebühren. Wenn Sie den Abfall getrennt entsorgen, brauchen Sie weniger Abfallsäcke und Sie können Geld sparen. Folgende Abfälle können Sie getrennt entsorgen:

  • Papier und Karton
  • Flaschen und Gläser
  • Pet-Flaschen
  • Kompostierbare Küchenabfälle (wie beispielsweise Rüstabfälle von Obst und Gemüse oder verdorbene Früchte und verdorbenes Gemüse)
  • Speiseöle
  • Textilien
  • Metalle, Aluminium und Konservendosen
  • Sperrgut (Möbel, Teppiche etc.)
  • Batterien und Elektrogeräte
  • Medikamente

Welche Abfälle bei Ihnen zu Hause abgeholt werden und welche Sie selber zu den öffentlichen Sammelstellen bringen müssen, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Wichtig dabei ist: Beachten Sie bitte die entsprechenden Vorschriften. Gläser und Flaschen etwa dürfen Sie nur zu bestimmten Zeiten entsorgen. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Sammelstellen sind Ihnen dafür dankbar.